17.12.2014 - 9.1 Neufassung der Elternbeitragssatzung für den Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 17.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
„Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Erkelenz tritt in der als Anlage beigefügten Entwurfsform
b) Alternative 02 zu § 4 der Elternbeitragssatzung
(Beitragsbefreiung bei Geschwisterkindern):
(3)Besuchen mehr als ein Kind einer nach § 1 Abs. 3 dieser Satzung beitrags-pflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung / Tagespflege, und liegen die Voraussetzungen des § 4 Absatzes 1 (Beitragsbefreiung) vor, so werden für ein Kind ein Betrag von 80 % des höheren Beitrages erhoben.
Diese Regelung ist auf das Kindergartenjahr 2014/2015 beschränkt.
zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2014 in Kraft.
Die bisherige Satzung vom 29.07.2011 tritt mit Ablauf des 31.07.2014 außer Kraft.“
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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276,1 kB
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