17.12.2014 - 6.2 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des

Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2015 wie folgt festgestellt:

 

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Erträge auf

10.546.625 EUR

 

b) die Aufwendungen auf

8.283.138 EUR

 

2.

 

Vermögensplan

 

 

 

a) die Einzahlungen auf

7.450.502 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

10.671.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 6.288.502 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.040.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

II.die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines

Investitionsprogramms, für die Jahre 2014 - 2018 beschlossen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage