17.09.2014 - 2 Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschluss:

„Die Ausschussvorsitzende Frau Wolters verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2

i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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