07.12.2005 - 5.1 Prüfung der Jahresrechnung 2004 auf der Grundla...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Jansen gibt die Prüfung der Jahresrechnung 2004 auf der Grundlage des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes gem. §  101 Abs 1 GO NW zur Kenntnis.

 

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

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Beschluss:

„Der vom Rechnungsprüfungsamt vorgelegte Bericht, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist,  wird als Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 anerkannt. Gleichzeitig wird nach § 101 Abs. 1 GO NW festgestellt, dass

 

1.         der Haushaltsplan 2004 bis auf die genehmigten Haushaltsabweichungen ein-

            gehalten worden ist,

 

2.         die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig

            begründet und belegt sind,

 

3.         bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,

 

4.         die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der

Schulden eingehalten worden sind.“

 

Protokollnotiz für den Hauptausschuss

„Der Hauptausschuss nimmt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in eigener Zuständigkeit gefassten Beschluss über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 (§ 101 Abs. 1 GO NW) zur Kenntnis.“

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