16.09.2014 - 5.3 Bebauungsplan Nr. III/8 "Leo-Heinrichs-Weg/Oest...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass die Entwicklung und Vermarktung der Wohnbaufläche von der Grundstücks-  und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & CoKG durchgeführt wird.

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Beschluss:

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/8 „Leo-Heinrichs-Weg / Oestricher Straße“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. III/8„Leo-Heinrichs-Weg / Oestricher Straße“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/8 „Leo-Heinrichs-Weg / Oestricher Straße“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“                                                                                            

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=678&TOLFDNR=9852&selfaction=print