10.12.2012 - 3 Sechste Änderung der Gebührensatzung zur Satzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Anmerkung: Es besteht die Möglichkeit, die Gebühren für die Abfallentsorgung leicht zu senken.
- Datum:
- Mo., 10.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Kämmerer Schmitz trägt sinngemäß den nachfolgenden Inhalt des Tatbestandes der Sitzungsvorlage vor und erläutert nochmals einzelne Positionen, die zur Senkung der Abfallgebühren führen und eine Satzungsänderung notwendig machen:
Wie bereits in den letzten beiden Jahren, so kann auch für 2013 bei der Gebührenkalkulation im Bereich der Abfallentsorgung 2013 eine Gebührenreduzierung vorgeschlagen werden. Im Bereich der Restmüllbehälter handelt es sich um eine durchschnittliche Gebührenreduzierung von 2,5 % - 3,5 % gegenüber dem Vorjahr.
Im Bereich der Biomüllabfuhr liegt die durchschnittliche Gebührenreduzierung bei ca. 5,0 % - 7,0 %.
Restmülltonnen
Gebührenmindernd wirkt sich aus, dass die Kreisgebühren für die thermische Verbrennung des Rest- und Sperrmülls in 2013 von 184 € auf 175 € pro Gewichtstonne gesenkt werden.
Biomüll
Die Gebührenreduzierung im Bereich des Biomülls ist darauf zurückzuführen, dass bei gesunkener Entsorgungsmenge ein leichter Anstieg der Gefäßzahlen zu verzeichnen ist. Die Verwertungskosten pro Gefäß können dadurch gesenkt werden.
Gebührenausgleichsrücklage
Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Nach der für das Jahr 2012 geplanten Teilentnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage verbleiben noch 780.648,56 € in der Gebührenausgleichsrücklage. Um den Vorschriften des § 6 KAG NRW gerecht zu werden, wird für 2013 ein Betrag in 362.000 € als Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage vorgenommen. Die alsdann verbleibende Summe wird zum Gebührenausgleich in den Jahren 2014 und 2015 vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Sechsten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
17,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
33,9 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
12,7 kB
|