25.09.2013 - 9 Zustimmung zu den Grundsätzen über Art, Umfang ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 25.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Hinsichtlich der Regelung zur Übertragung von Aufwendungen und Auszahlungen nach § 22 GemHVO wird folgendem Vorschlag des Bürgermeisters zugestimmt:
- Ermächtigungsübertragungen sind grundsätzlich nur im investiven Bereich möglich.
- Ermächtigungsübertragungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in Benutzung genommen werden konnte.
- Baumaßnahmen und Beschaffungen können bis zur Höhe ihres am Ende des Haushaltsjahres bestehenden Ermächtigungsansatzes ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden.“