06.11.2013 - 2 Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
28. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Anmerkung: Die Verlagerung der Geschäftsleitung der west bedarf der Zustimmung der Gründungsgesellschafter der KWH. Da eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der KWH am 09.12.2013 erfolgen soll, ist die Zustimmung des Rates erforderlich.
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 06.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Jansen teilt mit, dass der Verlagerungsprozess eingeleitet worden sei.
Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen ist verwundert darüber, dass nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers der WestEnergie und Verkehr GmbH eine Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung von Erkelenz nach Geilenkirchen erfolge. In der Vergangenheit sei mitgeteilt worden, dass der Geschäftsführungssitz in Erkelenz, wegen vorhandener Arbeitsplätze, Sponsoring und Stadtnähe, sein solle. Ihr sei die Begründung befremdlich.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erklärt, dass die Verkehrsbetriebe der Kreiswerke Heinsberg GmbH ihren Sitz in Geilenkirchen hätten und daher die Geschäftsleitung verlagert werden solle. Es gelte der Konsortialvertrag zwischen der KWH und der NEW AG.
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1. Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung der West Energie und Verkehr GmbH von Erkelenz nach Geilenkirchen zu.
2. Die Mitglieder der Stadt Erkelenz in der Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) werden beauftragt, der Verlagerung des Geschäftsführungssitzes in einer Gesellschafterversammlung der KWH zuzustimmen.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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712,2 kB
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