18.09.2013 - 8 Zustimmung zu den Grundsätzen über Art, Umfang ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
27. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 18.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Hinsichtlich der Regelung zur Übertragung von Aufwendungen und Auszahlungen nach § 22 GemHVO wird folgendem Vorschlag des Bürgermeisters zugestimmt:
- Ermächtigungsübertragungen sind grundsätzlich nur im investiven Bereich möglich.
- Ermächtigungsübertragungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen jedoch längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in Benutzung genommen werden konnte.
- Baumaßnahmen und Beschaffungen können bis zur Höhe ihres am Ende des Haushaltsjahres bestehenden Ermächtigungsansatzes ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden.“