19.02.2013 - 4 Bebauungsplan Nr. 1200.1 "Tichelkamp", Erkelenz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.                 Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg wird beschlossen.

2.              Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg zu erarbeiten.                                             

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1200.1 „Tichelkamp“, Erkelenz-Schwanenberg  ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Schwanenberg ist zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig