19.12.2012 - 4 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsja...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 19.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Jansen nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
In der Folge sprechen für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Merkens, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzender Rogowsky, für die FDP-Fraktion Fraktionsvorsitzender Krahe, für die Fraktion Bürgerpartei e. V. Ratsherr Kowalzik, für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz stv. Fraktionsvorsitzender Moll und für die Fraktion Allianz 2010 Fraktionsvorsitzender Fellmin. Alle Reden sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt.
Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu verschiedenen Wortmeldungen, in denen Fraktionsvorsitzende, stv. Fraktionsvorsitzende und Ratsmitglieder die Aspekte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgreifen und ihre Auffassungen dazu vortragen.
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Bürgermeister Jansen über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
§ 1 | |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird | |
im Ergebnisplan mit | |
Gesamtbetrag der Erträge auf | 88.915.469 EUR |
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 90.647.469 EUR |
im Finanzplan mit | |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 82.798.957 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 81.523.893 EUR |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 12.085.911 EUR |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 13.538.911 EUR |
festgesetzt. | |
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§ 2 | |
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf | |
1.450.000 EUR | |
festgesetzt. | |
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§ 3 | |
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | |
3.564.000 EUR | |
festgesetzt. | |
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§ 4 | |
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf | |
1.732.000 EUR | |
festgesetzt. |
§ 5 | |||
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf | |||
12.000.000 EUR | |||
festgesetzt. | |||
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§ 6 | |||
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: | |||
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1. | Grundsteuer |
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1.1 | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 240 v.H. | |
1.2 | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 420 v.H. | |
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2. | Gewerbesteuer auf | 420 v.H. | |
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§ 7 | |||
Entfällt. |
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§ 8
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Bildung von Budgets
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Gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet: | |||
1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen | |||
2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | |||
3. Aufwendungen für Energie (Strom, Gas, Öl, Wasser) | |||
4. Aufwendungen für die Reinigung der Grundstücke und baulichen Anlagen | |||
5.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche mit Ausnahme: - der unter Pkt. 1 - 4 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen; - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00; - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs- vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird; - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen. Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. 5.2 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00. 5.3 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00. | |||
6. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen. | |||
7. Alle internen Leistungsbeziehungen. | |||
8. Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. | |||
9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. |
§ 9
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Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen
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Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt: | |
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Bezeichnung
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G 01130001 |
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden
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B01180040
| Geräteträger/Schlepper (Ersatz für HS-2461) |
B01180048
| Kleinlaster mit Kipper (Ersatz für HS-2473) |
B01180054
| Radlader (Ersatz für HS-2449) |
H03030001
| Umbau- und Erweiterung Erka-Halle-Anteil Europaschule |
H03040005
| Erweiterung Erka-Halle-Anteil Cusanus-Gymnasium |
E12010026
| Straßenerneuerung Brückstraße |
E12016011
| Kückhoven, Baugebiet An der Malter |
E12017002
| Venrath, St. Valentin (Himmelspfad) |
G12010001
| Erwerb und Verkauf von Straßenland |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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6
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(wie Dokument)
|
2,3 MB
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7
|
(wie Dokument)
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1,8 MB
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8
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(wie Dokument)
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611,8 kB
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