26.09.2012 - 3 Bildung der Einigungsstelle gemäß § 67 Landespe...

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Beschluss:

1. „Für die Stadt Erkelenz wird gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) für die laufende Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2012 bis 30.06.2016) eine Einigungsstelle gebildet.

 

2. Zum Vorsitzenden wird Herr Peter Jakubowski, vorsitzender Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Düsseldorf, und als dessen Stellvertreterin Frau Anke Salchow, vorsitzende Arbeitsrichterin am Arbeitsgericht Düsseldorf, bestellt.

 

3. Die Gesamtzahl der Beisitzer und Beisitzerinnen wird auf insgesamt 12 festgesetzt. Die nach § 67 LPVG NRW erforderliche Einigung zwischen oberster Dienstbehörde und Personalvertretung ist damit erzielt.

 

4. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer/innen bestellt:

 

Ratsmitglieder (allesamt Beschäftigte im Geltungsbereich des LPVG NRW):

 

RM Peter London (CDU-Fraktion)

RM Ferdinand Kehren (SPD-Fraktion)

RM Andreas Stommel (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

 

Verwaltungsangehörige:

 

Stadtkämmerer Norbert Schmitz

Stadtrechtsdirektor Dieter Stumm

Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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