19.09.2012 - 4 Beschwerde aufgrund § 24 Gemeindeordnung NRW be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
21. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 19.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Jansen erklärt, dass er sachliche und konstruktive Gespräche mit den Petenten geführt habe. Die Beschwerde der Petenten aufgrund § 24 Gemeindeordnung NRW beziehe sich danach letztlich auf die Fahrbahnbreite sowie die Einengungen.
Fraktionsvorsitzender Merkens teilt mit, dass sich die CDU-Fraktion intensiv mit der Angelegenheit befasst habe. Aus fachlichen Gründen solle eine Beschlussfassung in der Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses als berechtigte Stelle gemäß § 9 Abs. 5 Hauptsatzung erfolgen.
Ausschussmitglied Steingießer gibt zu bedenken, dass die Parksituation berücksichtigt werden müsse. Eine Anpassung an die vor Ort gegebenen Möglichkeiten solle erfolgen.
Fraktionsvorsitzender Krahe erklärt, dass man der vorgesehenen Verschmälerung der Fahrbahnbreite nicht folgen könne. Man habe sich die Gegebenheiten auf der Rosenstraße in Erkelenz angesehen und habe kein Überfahren der Gehwegbereiche erkennen können. Auch sei der Ausweichverkehr über die Grundstückszufahrten der Anwohner nicht ausreichend. Wegen der Parkplatzsituation solle man sich an die Hermann-Josef-Stiftung der Stadt Erkelenz wenden, um dem Personal des städt. Krankenhauses kostenlose Parkplätze zur Verfügung stellen zu können.
Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert, dass der Ausweichverkehr sehr gut funktioniere. Die Einengungen auf der Rosenstraße erfüllten ihre Aufgaben dementsprechend.
Fraktionsvorsitzender Rogowsky teilt mit, dass man gegen die Ausbauplanung keine Bedenken habe. Im Vorfeld sollte man die Anwohner bzw. Öffentlichkeit besser informieren.
Stv. Fraktionsvorsitzender Dederichs erklärt, dass die Ausbauplanung der Graf-Reinald-Straße fachlich in Ordnung sei. Die Anwohner hätten jedoch in die Planungen besser eingebunden werden müssen. Die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ stimmen der Beschwerde der Petenten zu.
Fraktionsvorsitzender Fellmin teilt mit, dass er der Beschwerde der Petenten ebenfalls zustimme.
Beschluss (als Empfehlung an den Bau- u. Betriebsausschuss, dort in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Beschwerde aufgrund § 24 Gemeindeordnung NRW bezüglich der Ausbauplanung der Graf-Reinald-Straße zwischen Tenholter Straße und der Straße Am Schneller wird hiermit zurückgewiesen.
2. Die Antragsteller sind entsprechend zu informieren.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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