07.12.2011 - 2.3 Erlass einer Haus- und Badeordnung für das neue...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Jansen teilt mit, dass es in der Präambel „geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GV NRW S. 539)“ heißen müsse und nicht „geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245)“. Die Änderung in der Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz würde vorgenommen.

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte Haus- und Badeordnung wird hiermit erlassen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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