05.10.2011 - 3.7 Bebauungsplan Nr. VII/B "Neumühle", Erkelenz-Mi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1.              Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes  Nr.  VII/B „Neumühle“, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in den als Anlagen – Stellungnahmen der Öffentlichkeit - und - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen – Stellungnahmen der Öffentlichkeit – und Anlage  - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Bebauungsplan Nr. VII/B „Neumühle“, Erkelenz-Mitte wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse  gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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