05.10.2011 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage

- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.              Die nördlichen Baufenster am „Baaler Weg“ sind in einem Abstand von

5 m parallel zur Straßenbegrenzungslinie mit einer Tiefe von 16 m festzusetzen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=459&TOLFDNR=7520&selfaction=print