13.07.2011 - 8.9 Bebauungsplan Nr. 0400.3 "An der Heubahn", Erke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Wendt teilt mit, das die Untere Landschaftsbehörde Bedenken eingebracht hätte. Er bittet, die Ergebnisse der diesbezüglichen Untersuchung mitzuteilen.

 

Techn. Beigeordneter Lurweg erklärt, dass eine Mitteilung erfolgen werde.

Reduzieren

Beschluss:

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=455&TOLFDNR=7351&selfaction=print