06.07.2011 - 4.2 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

1.      Die Einleitung des Satzungsverfahrens für die 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, wird gemäß § 12 Abs. 2 BauGB hiermit beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der  2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen. 

4.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XX/1 „Karolingerring“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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