30.03.2011 - 3.1 Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Der von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2009, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß Paragraph 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach Paragraph 101 GO NRW festgestellt, dass

 

  1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt;

 

  1. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

  1. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen;

 

  1. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

Der Jahresüberschuss von 1.668.968,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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