11.05.2010 - 7 Gebührenfreie Entsorgung von Behältnissen bei P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

RH Steingießer trägt vor, dass man den inkontinenten Bürgern zwar gern behilflich sein würde, allerdings der Haushalt in 2010 wegen des starken Defizits keinen weiteren Spielraum zulassen würde.

 

SKB Wirtz berichtet von ihren Erfahrungen, dass im Bekanntenbereich der Pflegedienst die Windeln zur Entsorgung mitgenommen habe und rät, einen entsprechenden Antrag an die Pflegeversicherung zu stellen.

 

Stellv. Ausschussvorsitzende RF Wolters trägt vor, der Verwaltungsaufwand zur Prüfung, wer nun als inkontinent gelte und die Voraussetzung erfülle, sei unverhältnismäßig hoch und verweist an die gesetzliche Kranken- bzw. Pflegeversicherung. Sie ergänzt, dass eine entsprechende Bedarfsermittlung durch die Kommune nicht zu leisten sei.

 

Dazu ergänzt Erster Beig. Dr. Gotzen, dass eine Gebührenbefreiung bei Rentnern eine  Einkommens- und Vermögensprüfung voraussetzen würde. Diese sei sehr aufwändig und natürlich auch mit entsprechenden Personalkosten verbunden. RF Wolters regt an, Sozialhilfeempfänger mögen den Anspruch gegenüber dem Sozialhilfeträger geltend machen. Dort würden Möglichkeiten bestehen, um in diesen Fällen finanzielle Hilfen zu leisten.

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Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Umweltschutz u. Soziales, Hauptausschuss und Rat):

„Der Antrag über gebührenfreie Entsorgung von Behältnissen bei Pflegebedürftigkeit (Inkontinenz), wird abgelehnt.“

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Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung