01.02.2010 - 4.1 Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage des SkB Eichler erläutert Erster Beig. Dr. Gotzen, dass sich die Beträge, die den Bezirksausschüssen zur Verfügung gestellt werden, aus den Vorgaben der hierzu erlassenen Richtlinien ergeben würden.

RH Musch bedankt sich für die Förderung durch die Stadt Erkelenz. Er weist darauf hin, dass die Verteilung der Mittel Sache der Bezirksausschüsse sei. Die Berechnungsgrundlage bindet den Bezirksausschuss nicht in seiner Entscheidung, wie die Mittel verteilt werden. 

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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Die nach den Richtlinien über Umfang der Förderung von Vereinen der Stadt Erkelenz errechneten Zuschüsse werden den Bezirksausschüssen gemäß der beigefügten Aufstellung als Gesamtbetrag gewährt. Der  Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel in der noch zu beschließenden Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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