24.06.2010 - 5.1 Abwasserbetrieb Erkelenz - Feststellung des Jah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Hinblick auf die Ausführungen der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz in dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 und des Lageberichtes sowie § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz des städtischen  Abwasserbetriebes auf Seite 34 unten, beantragt Ausschussmitglied Pütz folgenden vierten Punkt mit in den Beschluss aufzunehmen:

 

  1. Die Werkleitung wird verpflichtet, ein Überwachungssystem gemäß

§ 10 Absatz 1 EigVO aufzubauen. 

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

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Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.              Der Jahresabschluss des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz per 31. Dezember 2009, abschließend in Aktiva und Passiva mit 87.297.560,82 Euro, wird hiermit festgestellt.

2.              Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009, abschließend mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.995.948,91 Euro, wird festgestellt. Der Jahresüberschuss ist an die Stadt Erkelenz auszuzahlen.

3.              Der Werkleitung wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom 17. Mai 2010 hiermit vorbehaltlos Entlastung erteilt.

 

Der Jahresabschluss mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

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Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage