09.03.2005 - 15 Zuleitung derJahresrechnung 2004 gemäß § 93 (2)...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtkämmerer Grün erläutert den Tatbestand. Er weist darauf hin, dass die im Tatbestand der Sitzungsvorlage genannte Zahl der „bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben des Verwaltungshaushalts“ von 67.970.171,90 Euro auf 67.970.494,21 Euro zu ändern ist.

 

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Beschluss:

„1. Die Jahresrechnung 2004 ist gemäß § 93 Abs. 2 GO NW form- und fristgerecht zugeleitet.

 

2.   Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird die Jahresrechnung hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (6) GO NW).“

 

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Abstimmungsergebnis: (einstimmig – als Empfehlung an den Rat)