29.06.2005 - 5 Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 „Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des § 80 des Schulgesetzes NRW vom 15.02.2005, welches am 01.08.2005 in Kraft tritt, einen aktuellen Schulentwicklungsplan aufzustellen und den zuständigen Gremien des Rates der Stadt Erkelenz zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=35&TOLFDNR=1205&selfaction=print