18.06.2008 - 8.3 Bebauungsplan Nr. G 02.2/2 "Tenholter Straße", ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1.       Für die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1  beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.                     Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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