19.02.2008 - 4 Bebauungsplan Nr. IV "Nahversorgungszentrum Kat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Frings merkt an, dass er an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirke. 

 

 

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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.

2.                 Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven          wird zugestimmt.

3.                 Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.

4.                 Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)

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