05.09.2007 - 7 Änderung der Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Gegen die Bitte von Bürgermeister Jansen, damit einverstanden zu sein, und damit einer Empfehlung des Landrates zu folgen, hinter den Worten „Teilfinanzplan B“ der laufenden Nummer 3 der Beschlussempfehlung zur Verdeutlichung die Worte „des Haushaltsplanes“ einzufügen, erhebt sich kein Widerspruch.

Reduzieren

Beschluss:

„Die Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz werden hiermit geändert.

 

1.         Artikel 10 Abs. 5 Satz 5 erhält folgende neue Fassung:

 

            „Dabei haben die Bezirksausschüsse sich am Haushaltsplan zu orientieren.“

 

2.         Artikel 11 Abs. 1 Buchstaben d) und e) erhält folgende neue Fassung:

 

            „d) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des Anlagever-          mögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 50.000 €;

 

            e) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des       Anlagevermögens     mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 25.000 €       bis 50.000 € ist         der zuständige Ausschuss zu unterrichten.“

           

3.         Artikel 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

 

„Darüber hinaus entscheidet der Bau- und Werksausschuss über die Ausführung (Umsetzung) aller Baumaßnahmen des Teilfinanzplans B des Haushaltsplanes einschließlich der für die Ausführung erforderlichen Ingenieurleistungen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=202&TOLFDNR=3713&selfaction=print