05.09.2007 - 7 Änderung der Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 05.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gegen die Bitte von Bürgermeister Jansen, damit einverstanden zu sein, und damit einer Empfehlung des Landrates zu folgen, hinter den Worten „Teilfinanzplan B“ der laufenden Nummer 3 der Beschlussempfehlung zur Verdeutlichung die Worte „des Haushaltsplanes“ einzufügen, erhebt sich kein Widerspruch.
Beschluss:
„Die Artikel 10, 11 und 13 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz werden hiermit geändert.
1. Artikel 10 Abs. 5 Satz 5 erhält folgende neue Fassung:
„Dabei haben die Bezirksausschüsse sich am Haushaltsplan zu orientieren.“
2. Artikel 11 Abs. 1 Buchstaben d) und e) erhält folgende neue Fassung:
„d) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des Anlagever- mögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 50.000 €;
e) über die Anschaffung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 25.000 € bis 50.000 € ist der zuständige Ausschuss zu unterrichten.“
3. Artikel 13 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
„Darüber hinaus entscheidet der Bau- und Werksausschuss über die Ausführung (Umsetzung) aller Baumaßnahmen des Teilfinanzplans B des Haushaltsplanes einschließlich der für die Ausführung erforderlichen Ingenieurleistungen, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.“