09.12.2004 - 1.2 Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeiste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Gremium:
- Bau- und Betriebsausschuss
- Datum:
- Do., 09.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Verkehrssicherung auf der B 57,
- Antrag der Bürgerpartei vom 30.4.2004
Die Fraktion der Bürgerpartei hat die Verwaltung mit Schreiben vom 30.4.2004 gebeten, den
Baulastträger der B 57 zu veranlassen, entlang der B 57, westlich des Stadtkerns,
Leitplanken anzubringen, so dass die Gefahr, dass Fahrzeuge gegen die Brückenwiderlager
prallen, reduziert wird.
Der zuständige Landesbetrieb Straßenbau NRW hat mitgeteilt, dass vorgesehen ist, die bestehende
Leitplanke an der Radwegbrücke nach Matzerath in Richtung Süden bis zur Autobahnanschlussstelle Richtung
Heinsberg zu verlängern. Damit wird das Widerlager der L 227-Brücke
entsprechend geschützt.
Des weiteren ist vorgesehen, die Leitplanke in Richtung Norden bis zur
geplanten Radwegbrücke zum Oerather Mühlenfeld zu verlängern.
Die Leitplanken sollen, um den Verkehr nur einmal durch eine Baustelle
zu beeinträchtigen, nach Fertigstellung der Radwegebrücke zum
Oerather Mühlenfeld aufgestellt werden, d.h. im Juni oder Juli 2005.
zu 1.2.2 Waldbestand
der Stadt Erkelenz in Keyenberg
Im Rahmen einer routinemäßigen Waldkontrolle mit dem
Förster des Forstbetriebsbezirkes Wassenberg, Herrn Gingter, wurde
festgestellt, dass der Wald im Bereich des Sportplatzes Keyenberg bzw. der
Keyenberger Motte sehr stark mit überalterten Pappeln durchsetzt ist. Diese
Pappeln sind erheblich windbruchgefährdet. In den Kronenbereichen sind bereits
in verstärktem Umfange abgestorbene Äste zu erkennen. Weil an diesem
Waldgelände zudem der Radwandesrweg `EKA vorbeiführt, besteht eine erhöhte
Verkehrssicherungspflicht für die Waldbesitzer, unter anderem die Stadt Erkelenz.
Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass die
Pappelbestände auf den städtischen Waldparzellen vollständig gefällt werden. Im
Bereich des Sportplatzes ist der Wald derart mit Unterholz bestückt, dass der
Fallbereich der Pappeln nicht überblickt werden kann. Damit die Pappeln
entsprechend den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften gefällt werden
können, ist es erforderlich, das zuvor das gesamte Unterholz entfernt wird.
Ein derartiger Kahlschlag ist somit unvermeidbar.
Anschließend erfolgt eine Aufforstung mit standortgerechten Forstgehölzen.
Die Verwaltung hat die Privatbesitzer, soweit diese
ermittelbar waren, auf die Fällungssituation hingewiesen und gebeten, ihre
Waldbestände ebenfalls zu kontrollieren und sich gegebenenfalls an die vom
Forstbetriebsbezirk Wassenberg organisierte Fällaktion zu beteiligen.
zu 1.2.3 Vergleichsring
Bauhöfe Städte 30.000 bis 50.000 Einwohner NRW
Der Baubetriebshof der Stadt Erkelenz nimmt an einem
von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt)
organisierten Vergleichsring für Städte in NRW in der Größenordnung von 30.000
bis 50.000 Einwohner teil.
An diesem Projekt sind 14 Kommunen beteiligt. In
einem Kennzahlenvergleich soll die Leistungsfähigkeit der kommunalen Bauhöfe
verglichen werden. Es werden folgende Bereiche untersucht:
- Grünflächenunterhaltung
(Grün- und Parkanlagen, Spielplätze, Sportplätze, Straßenbegleitgrün und
Friedhofsgrün)
- Bauliche
Straßenunterhaltung
- Winterdienst
Das Projekt wird Ende 2005 abgeschlossen sein. Aus
den dann vorliegenden Kennzahlen mit den dazugehörigen Grund- und
Strukturzahlen kann eine Stärken- und Schwächenanalyse erstellt werden.
Sobald diese Daten vorliegen, wird der Ausschuss über
das Ergebnis informiert werden.