13.12.2007 - 3.1 Feststellung des Wirtschaftsplanes für das Wirt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. 1. 2005 (GV. NRW. S. 15), wird der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt. Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2008 wie folgt festgestellt:

 

1.                 Erfolgsplan

 

a) die Aufwendungen auf                                                                    8.250.929 Euro

b) die Erträge auf                                                                                9.365.724 Euro

 

2.                 Vermögensplan

 

a)     die Einzahlungen auf                                                                     12.286.000 Euro

b)     die Auszahlungen auf                                                                    12.286.000 Euro

 

3.                 Kredite werden in Höhe von 8.568.000 Euro veranschlagt.

 

4.                 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 100.000 Euro festgesetzt.

 

5.                 Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 Euro festgesetzt.

 

Der Wirtschaftsplan 2008 ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=199&TOLFDNR=4010&selfaction=print