11.12.2007 - 10 1. Änderung des (vorhabenbezogenen) Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Wendt fragt, inwieweit die weiteren vorgesehenen Bauabschnitte noch realisiert würden.

Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass die Realisierung der einzelnen Bauabschnitte vertraglich festgelegt wurde und der Vorhabenträger somit an die Realisierung gebunden sei.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.      „Die Einleitung der 1. Änderung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2.      Zu der 1. Änderung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend zu unterrichten. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.      Sollten bei der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB keine Planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig (15 Ja-Stimmen)