14.05.2007 - 8.2 Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Ansc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Fellmin trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz sei es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.

 

Nach § 7 der Richtlinien könne Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteige, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt  werden. Der Höchstzuschuss betrage grundsätzlich pro Verein 500,00 €. Dies gelte gleichfalls für die Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung.

 

Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2007 würden zur Anschaffung von Sportgeräten und zur Anschaffung von Hilfsmitteln zur Förderung der musikalischen und künstlerischen Aus- und Fortbildung Haushaltsmittel von jeweils 2.500,00 €, insgesamt also 5.000,00 € zur Verfügung stehen.

 

Von der Verwaltung werde vorgeschlagen, den Vereinen aufgrund entsprechender Kostenvoranschläge zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen die in der beigefügten Aufstellung errechneten anteiligen Zuschüsse zu gewähren.

 

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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Den in der beigefügten Aufstellung genannten Vereinen werden anteilige Zuschüsse zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=184&TOLFDNR=3381&selfaction=print