05.04.2006 - 3 Haushaltssatzung 2006
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Rat der Stadt Erkelenz
- Datum:
- Mi., 05.04.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
A 20/046/2006 Haushaltssatzung 2006
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Anne Traichel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Jansen trägt vor, dass traditionsgemäß die Festlegung der Reihenfolge der Haushaltsreden in umgekehrter Reihenfolge zum Verfahren der jeweiligen Vorjahressitzung, allerdings immer beginnend mit der Rede des Bürgermeisters, erfolge.
Die Reihenfolgen im laufenden Jahr sei somit:
1. Bürgermeister
2. Fraktion für soziale Gerechtigkeit (DIHS/REP) im Erkelenzer Stadtrat
3. UWG-Fraktion
4. FDP-Fraktion
5. Fraktion der Bürgerpartei
6. Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen
7. SPD-Fraktion
8. CDU-Fraktion
Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.
Im Anschluss daran trägt Bürgermeister Jansen seine Rede zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2006 und zum Investitionsprogramm 2005 – 2009 vor. Die Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
In der weiteren Abfolge treten sodann stv. Fraktionsvorsitzender Schablitzky, Fraktionsvorsitzender Hübgens, stv. Fraktionsvorsitzender Krahe, Fraktionsvorsitzender Frings, Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen, Fraktionsvorsitzende Wolters und schließlich Fraktionsvorsitzender Steingießer ans Rednerpult und halten ihre Haushaltsreden. Die Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu verschiedenen Wortmeldungen in denen Fraktionsvorsitzenden, stv. Fraktionsvorsitzenden und Ratmitgliedern, die Aspekte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgreifen.
Bürgermeister Jansen
trägt anschließend einen aktuell eingegangenen Antrag der SPD-Fraktion zum
Haushaltsentwurf 2006 vor. Hierin beantragt die SPD-Fraktion ab sofort, bei neu
zu besetzenden Stellen bei den Beamtenpositionen jede Möglichkeit
auszuschöpfen, diesen Arbeitsplatz zukünftig mit Angestellten zu besetzen.
Bürgermeister Jansen
führt hierzu aus, dass es sich um eine personalpolitische Grundsatzentscheidung
handele, wozu es in der Hauptsatzung bereits entsprechende Regelungen gebe. Er
schlage vor, den Antrag der SPD-Fraktion zum Protokoll zu nehmen und wie in der
Hauptsatzung vorgesehen Stellenwiederbesetzungen zu behandeln und hierbei das
im Antrag dargestellte Anliegen im jeweiligen Einzelfall in die Überlegungen
mit einzubeziehen.
Fraktionsvorsitzende
Wolters ist hiermit einverstanden.
Beschluss:
„a) Auf
Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt
Erkelenz mit Beschluss vom 5. April 2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2006, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich eingehenden Einnahmen, zu
leistenden Ausgaben und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Verwaltungshaushalt
in der
Einnahme auf 72.700.000
EUR
in der
Ausgabe auf 72.700.000
EUR
im
Vermögenshaushalt
in der Einnahme
auf 23.379.000
EUR
in der
Ausgabe auf 23.379.000
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr
2006 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen) erforderlich ist, wird auf 6.142.000 EUR
festgesetzt (davon für Umschuldungen:
1.633.000 €).
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur
Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.440.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr
2006 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 240
v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H.
2. Gewerbesteuer 400
v.H.
§ 6
Entfällt.
b) Der
dem Haushaltsplan gemäß § 2 GemHVO beigefügte Stellenplan wird ebenfalls
genehmigt.“