13.12.2006 - 6.4 Eintragung des Baudenkmales Oestricher Straße 16
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
15. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 13.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 63 - Bauaufsichts- und Hochbauamt
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„Die ehemalige
Hofanlage Oestricher Str. 16 in Erkelenz ist ein Baudenkmal im Sinne des § 2
Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und
Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere siedlungs- und
architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem
Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“