13.12.2006 - 6.3 Eintragung des Baudenkmales Haus Krapoll, Jacke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

„Das Gebäude Jackerather Str. 8 in Erkelenz-Immerath ist  ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Es ist bedeutend für Erkelenz. An der Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Aus diesem Grunde ist das Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig