13.03.2024 - 5 Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Jug...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 13.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 50/51 - Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen stellt die Beschlussvorlage vor und erläutert ergänzend, dass u. a. aufgrund aktueller Rückmeldungen von durchführenden Veranstaltern das Erfordernis erkannt worden sei, dass aufgrund der allgemein steigenden Kosten die bislang gültigen Zuschusssätze nicht mehr auskömmlich gewesen seien. Aus diesem Grund und zur Sicherung des guten Angebotes für Erkelenz Kinder würden die Zuschusssätze entsprechend angehoben.
Als Anlage zur Niederschrift ist der aktualisierte Auszug der Richtlinien
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Die unter Punkt III.2.2 in den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz festgelegten Zuschüsse werden wie folgt angepasst:
a) für außerörtliche Erholungsmaßnahmen 6,00 € pro Tag und Teilnehmenden (vorher 4,00 €)
b) für ganztägige örtliche Erholungsmaßnahmen (z.B. Ferienspiele, Zeltlager) 6,00 € pro Tag und Teilnehmenden (vorher 3,50 €)
Die angepassten Zuschüsse gelten für Maßnahmen welche ab dem 14.03.2024 durchgeführt werden.“
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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255,5 kB
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Anlagen
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