13.03.2024 - 4 Beantragung von Kindpauschalen für das Kinderga...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Erster Beigeordneter Dr. Gotzen stellt die Beschlussvorlage vor und verweist auf seine Ausführungen zu TOP 3.

 

Ratsmitglied Kutz lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. Als Anlagen zur Niederschrift sind die Übersicht zu den zu beantragenden Kindpauschalen Kindergartenjahr 2024/2025 (Stand: 23.02.2024) sowie die Übersicht der Gruppenformen und Buchungszeiten Kindergartenjahr 2024/2025 (Stand: 23.02.2024) beigefügt.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, beim Land bis zum 15.03.2024 eine Betriebskostenförderung zu beantragen. Grundlage hierfür ist das als Anlage 2 beigefügte Konzept. Daraus zu entnehmen sind die im Rahmen der Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2024/2025 ermittelten Betreuungsplätze in den darin vorgesehenen Betreuungsformen.

 

Sollten sich vor und / oder nach dem 15.03.2024 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, dies im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen.

 

Weiterhin ermächtigt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung, Einzelfallregelungen gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 KiBiz zu den zweckgebundenen Betreuungsplätzen zu treffen.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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