03.12.2024 - 2.7 Bebauungsplan Nr. 437 "Nahversorgung Lövenich",...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert, dass ein Investor sich die Fläche als Nahversorgungsstandort gesichert hat. Ein Lebensmittelmarkt wird seitens des Investors geplant mit einer Verkaufsfläche weniger als 800 qm.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 437 „Nahversorgung Lövenich“, Erkelenz-Lövenich, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 437 „Nahversorgung Lövenich“, Erkelenz-Lövenich, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Lövenich ist zu beteiligen.“

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Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=1207&TOLFDNR=20285&selfaction=print