07.11.2024 - 4.1 Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 28.0...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 07.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt
- Bearbeitung:
- Ulrike Hoeren
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bürgermeister Muckel und Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutern den Sachverhalt. Bürgermeister Muckel erklärt, dass für die Erledigung von Anregungen der Rat den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt habe. Der Haupt- und Finanzausschuss habe in diesem Falle als Beschwerdeausschuss die Anregungen inhaltlich zu prüfen und die Sache an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen. Hierbei könne der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung aussprechen.
Bürgermeister Muckel lässt nach ausführlicher Diskussion über die Eingabe eines Petenten vom 28.09.2024, der auf Grundlage des § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgendes anregt, abstimmen:
„Ich beantrage die Prüfung zur Einrichtung von temporären Schulstraßen im Nahbereich von Grundschulen zur Bring- und Abholzeit, wobei diese nicht für Lehrerinnen, Anwohnerinnen und eine eventuelle Schülerbeförderung (Schulbusse, Taxis) gelten sollen.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
541,8 kB
|