07.11.2024 - 4.1 Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 28.0...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Muckel und Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutern den Sachverhalt. Bürgermeister Muckel erklärt, dass für die Erledigung von Anregungen der Rat den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt habe. Der Haupt- und Finanzausschuss habe in diesem Falle als Beschwerdeausschuss die Anregungen inhaltlich zu prüfen und die Sache an die zur Entscheidung berechtigte Stelle zu überweisen. Hierbei könne der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung aussprechen.

 

Bürgermeister Muckel lässt nach ausführlicher Diskussion über die Eingabe eines Petenten vom 28.09.2024, der auf Grundlage des § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgendes anregt, abstimmen:

 

„Ich beantrage die Prüfung zur Einrichtung von temporären Schulstraßen im Nahbereich von Grundschulen zur Bring- und Abholzeit, wobei diese nicht für Lehrerinnen, Anwohnerinnen und eine eventuelle Schülerbeförderung (Schulbusse, Taxis) gelten sollen.“

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Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=1205&TOLFDNR=20220&selfaction=print