25.09.2024 - 3.1 Beratung und Beschlussfassung über die Wahl ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Bürgermeister Muckel erklärt, dass für die Wahl der*des Technischen Beigeordneten und die Eingruppierung gemäß § 71 Gemeindeordnung NRW der Rat zuständig sei. Er fragt, ob jemand einer offenen Abstimmung widerspreche. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Es erfolgt eine offene Abstimmung; zeitgleich wird über die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung abgestimmt.

 

Bürgermeister Muckel fragt den anwesenden Martin Fauck, ob er die Wahl annehme.

 

Martin Fauck bejaht diese Frage. Er dankt ganz herzlich für die Wahl und führt aus, dass er sich auf die nächsten Jahre als Technischer Beigeordneter der Stadt Erkelenz freue und hoffe auf gute Zusammenarbeit zwischen Rat und Verwaltung zum Wohle der Stadt Erkelenz.

Reduzieren

Beschluss:

„1. Es wird vorgeschlagen Herrn Martin Fauck zum Technischen Beigeordneten zu wählen.

 

Die Ernennung erfolgt zum 01.02.2025 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren.

 

2. Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 des Landesbesoldungsgesetzes NRW.

 

Der neue Technische Beigeordnete erhält die Dienstaufwandsentschädigung in Höhe der nach der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände (Eingruppierungsverordnung NRW) in der jeweils geltenden Fassung zulässigen Höchstgrenze.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=1201&TOLFDNR=20092&selfaction=print