03.07.2024 - 16 Zuleitung des Jahresabschlussentwurfes 2023 der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„1. 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 ist vom Bürgermeister formgerecht zugeleitet worden.

 2. 

Gem. § 59 Absatz 3, Satz 1 GO NRW wird der Entwurf des 2023er-Jahresabschlusses und des Lageberichts zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

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