26.06.2024 - 5.1 Eintragung eines Baudenkmalshier: Kuckumer Str...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Martin Fauck, Amtsleitung Bauaufsichts- und Hochbauamt erläutert mittels einer Power-Point

Präsentation Einzelheiten zur beabsichtigten Eintragung des Baudenkmals der ehemaligen Gaststätte Bruns (vgl. Anlage).

Reduzieren

Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss):

Das Gebäude Kuckumer Straße 3 - ehem. Gaststätte Bruns, aus dem 18. Jahrhundert Jahr ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Baudenkmal bedeutend für Städte und Siedlungen, hier die Bau- und Ortsgeschichte von Venrath ist. Seine Erhaltung und Nutzung liegt aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.

 

Aus diesem Grund ist das Gebäude Kuckumer Straße 3 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen