16.04.2024 - 3.8 Bebauungsplan Nr. 428 "Weidbruchsweg", Erkelenz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es gibt keine Anmerkungen.

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Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 428 „Weidbruchsweg“, Erkelenz-Gerderath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 428 „Weidbruchsweg“, Erkelenz-Gerderath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Gerderath ist zu beteiligen.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=1189&TOLFDNR=19592&selfaction=print