22.02.2024 - 2.4 Klassifizierung von Stadtmarketingveranstaltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 22.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt 80 - Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
- Bearbeitung:
- Elke Weinmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Stadtmarketing-Veranstaltungen im jeweiligen Haushaltsjahr werden die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen:
1. | 10.04. | 29. Osterbrunnenschmücken |
2. | 03./04.05. | Bike & BBQ mit VOS (in Planung) |
3. | 15.06. | 24. NEW City-Lauf |
4. | 19.-23.06. | 48. Lambertusmarkt |
5. | 06.07. | Niederrheinischer Raderlebnistag (ehem. Radwandertag) |
6. | 05. und 06.07. | Mittelalterliches Sommerfest |
7. | August | Weinfest im Park |
8. | 05.-08.09. | Burgkirmes Erkelenz |
9. | 28.09. | Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung) |
10. | 04./05.10. | 26. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch |
11. | 17.-19.10. | Französischer Markt mit VOS (in Planung) |
12. | 17.11.-23.12. | Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus |
13. | 22./23.11. | Weihnachtsdorf Gerderhahn |
14. | 30.11. | Nikolaus-Kutschfahrt mit VOS (in Planung) |
Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung
(Über)regionaler Charakter |
Alleinstellungsmerkmale |
Besucherzahlen |
Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale |
Imagefaktor |
Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte |
Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. |
Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:
Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung |
Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen |
Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc. |
Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung |
Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) |
Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. |
Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft |
Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos |
Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) |
Ankündigung auf dem Parkleitsystem |
Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung |
Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern“ |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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248,5 kB
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