13.12.2023 - 6.2 Gestaltungsrahmen Außengastronomie

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Der Gestaltungsrahmen wird als verbindliche Grundlage für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestaltungsrahmen und eine Sondernutzungssatzung für den öffentlichen Raum auszuarbeiten.“

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Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=1157&TOLFDNR=19351&selfaction=print