06.12.2023 - 5.1 Fortschreibung Straßen- und Wegekonzept Stadtge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert, dass aufgrund des Kommunalabgabengesetzes

der Beschluss über die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes Voraussetzung für die In-

spruchnahme der Fördermittel sei. Durch die anstehende Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird wahrscheinlich für zukünftige Jahre kein Beschluss mehr erforderlich sein.

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Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Die Durchführung von Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen in Erkelenz erfolgt auf Grundlage des als Anlage beigefügten fortgeschriebenen Straßen- und Wegekonzeptes.“

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen