21.06.2023 - 9 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

„Da die Voraussetzungen des § 116 a Abs. 1 GO NRW für die Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 vorliegen, wird auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet.“

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=1143&TOLFDNR=18917&selfaction=print