15.06.2023 - 8 Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):

„Da die Voraussetzungen des § 116 a Abs. 1 GO NRW für die Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 vorliegen, wird auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2022 verzichtet.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage