23.03.2023 - 9 Teilweise Befreiung der Gastronomie und der son...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss (als Empfehlung für den Rat):

„1.  Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Markt“ und „Brückstraße 1 – 11“ für die Gebührenjahre 2023 und 2024 verzichtet.

 

2.  Auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr wird für die Anlieger der Bereiche „Franziskanerplatz“ und „Aachener Straße 11 und 28 – 36“ für das Jahr 2023 verzichtet.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.erkelenz.de/public/to020?SILFDNR=1138&TOLFDNR=18681&selfaction=print