12.09.2006 - 8 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss: (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Kreuzherrenpfad, Erkelenz-Bellinghoven) ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage