12.09.2006 - 7 Bebauungsplan Nr. 0240.2 "Kreuzherrenpfad", Erk...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Amtsleiter Orth erläutert den Tatbestand.

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Beschluss: (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Über die von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0240.2 “Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.0240.2 „Kreuzherrenpfad“, Erkelenz-Bellinghoven ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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